Ermäßigungen
Gegen Vorlage von Nachweisen erhalten folgende Personengruppen eine der folgenden Ermäßigungen der Kursgebühr:
• 25% Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende, Au-Pairs bis 27 Jahre, FSJlerinnen, BFDlerinnen, Schwerbehinderte sowie Inhaberinnen von Jugendleiterkarten.
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“ müssen keine Kursgebühr bezahlen.
• 50% Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe und Asylsuchende
• 75% Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe und Asylsuchende bei Vorlage der Metzingen Card (im Bürgerbüro der Stadt Metzingen zu beantragen).
Dabei werden einmalig 51 € Guthaben der Metzingen Card verrechnet.
• bei Anrechnung eines STÄRKE-Gutscheins kann bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Arbeitslosengeld II, BaföG o.ä.) die verbleibende Kursgebühr nochmals um 50% reduziert werden.
• Das zweite und jedes weitere Geschwisterkind zahlt in den Kian-Do Selbstverteidigungskursen nur die Hälfte der Kursgebühr. In den Selbstverteidigungskursen für Erwachsene (Kian-Do und Boxen) ist die Kursgebühr um die Hälfte verminderbar, wenn von einem Teilnehmenden nachweislich maximal die Hälfte der Kurstermine wahrgenommen werden.
Den Nachweis führt die Kursleitung.
• In begründeten sozialen Härtefällen kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden.
Von Ermäßigungen ausgenommen sind Veranstaltungen der Jungen vhs, Exkursionen, Studienreisen, Prüfungsgebühren und Kosten für Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien. Abweichende Ermäßigungsregelungen sind bei der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung angegeben.